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Baumfällung - was ist zu beachten?

03 Jan
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Verschiedene Gründe machen die Fällung eines Baumes erforderlich. Dabei kann die Beseitigung üppiger Gewächse den Besitzer vor eine ziemliche Herausforderung stellen. Zudem gilt es neben der Baumschutzverordnung die verschiedenen Fälltechniken und Charakteristika der Bäume zu beachten.
Fachkundige Unternehmen wie eine Nürnberger Baumpflege beraten ausführlich und helfen bei Bedarf gern bei der Beseitigung.


Gründe für die Fällung eines Baumes


Eine Baumfällung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Häufig spielen folgende Aspekte eine Rolle:
  • Erkrankung und Überalterung des Baumes
  • Beschädigung von Gebäuden oder Straßen durch Wurzelwachstum
  • Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse und Umgestaltung des Grundstücks
  • Nutzen der Fläche für bauliche Maßnahmen

Damit der Baum ein langes und gesundes Wachstum aufweist, sind die richtige Pflege und ein regelmäßiger Schnitt unerlässlich. Durch das Zurückschneiden wird die Vitalität der Pflanze gesteigert und Krankheiten vorgebeugt. Soll ein gesunder Baum gefällt werden, ist die jeweilige Baumschutzverordnung zu beachten. Vor allem wenn es sich nicht um einen Obstbaum handelt und das Gewächs schon einen gewissen Stammumfang besitzt, sollten die Bestimmungen genauer angesehen werden.


Gefahren und Herausforderungen der Baumfällung


Je höher der Baum ist, umso anspruchsvoller ist die Baumfällung. Insbesondere bei großen Exemplaren sollte deshalb professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Beim Hantieren mit der Kettensäge ist das Tragen einer speziellen Schutzausrüstung sinnvoll. Dazu gehören eine schnittfeste Kleidung, ein Paar Sicherheitsschuhe, ein Schutz für die Hände sowie ein Helm mit Visier.
Die Arbeiten am Stamm und in der Krone können lebensgefährlich sein und sollten nicht unterschätzt werden. Bei starkem Wind ist die Fallrichtung des Baumes schwer kalkulierbar, aus diesem Grund sind windstille Tage für die Baumfällung zu bevorzugen. Mit einem starken Seil lassen sich Stamm und Geäst gut absichern. Ein Radius von der doppelten Baumlänge gilt als Gefahrenbereich.
Bei auf Baumfällung spezialisierten Unternehmen wird jedes Gewächs individuell beurteilt. Je nach Zustand und Standort des Baumes kommt die idealste Technik zum Einsatz. Mit Seilwinden und Seilklet­ter­techniken, Hubsteigern und Autokränen erfolgt eine schnelle und effektive Beseitigung. Unter Berücksichtigung von höchst möglicher Effizienz und maximaler Sicherheit fällt  eine Baumpflege jedes Exemplar fachgerecht.

Verschiedene Fälltechniken und Charakteristika der Bäume

Die Charakteristik eines Baumes bestimmt die passende Fälltechnik. Für die Fällung von mittelstarken und starken Stämmen wird in der Praxis häufig der Fächerschnitt angewendet. Da diese Variante ohne Stechschnitte auskommt, ist sie verhältnismäßig einfach durchzuführen. Schwaches und mittelstarkes Nadelholz lässt sich optimal mit dem versetzten Fällschnitt trennen. Für die Fälltechnik ist eine Kettensäge und der große Fällheber erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass sich die beiden Werkzeuge beim Sägen nicht im selben Schnitt befinden sollten.
Schwache Bäume, die entgegengesetzt zur Hang- oder Wuchsrichtung des Baumes gefällt werden müssen, lassen sich mit einer speziellen Technik für sogenannte Rückhänger bearbeiten. Die Fälltechnik kann bei Laub- und Nadelbäumen angewendet werden, sofern der Durchmesser des Stammfußes nicht mehr als 25 Zentimeter beträgt. Rückhängendes Schwachholz wird bei dieser Technik über den Schwerpunkt gekeilt und mittels Hubkraft zum Fall gebracht. Für schwache Vorwärtshänger ist die Keil-Technik ungeeignet. Die Sicherheitsfälltechnik ist eine weiterentwickelte Form des Kastenschnittes für semiprofessionelle Anwender zu empfehlen. In der Hauptsache unterscheidet sich die abgewandelte Variante darin, dass das aufwendige Beschneiden des Stammfußes entfällt, da direkt mit der Fallkerbanlage begonnen wird. Mit weniger Aufwand lassen sich im Anschluss die schräg verlaufenden Fasern der Wurzelanläufe entfernen. Ein zusätzliches Plus an Arbeitssicherheit gewährt eine umfassende Markierung der Schnittführung. Die geschulten Mitarbeiter der Nürnberger Baumpflege wissen genau, mit welcher Fälltechnik sich der jeweilige Stamm in Kürze und problemlos bezwingen lässt.


Baumschutzverordnung prüfen


Wenn der Baum nicht an einer Krankheit leidet, ist die geltende Baumschutzverordnung zu prüfen. Diese variiert etwas von Region zu Region und verbietet es, geschützte Bäume zu entfernen, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. In der Regel sind Obstbäume von den Regelungen nicht betroffen, allerdings stehen meist alle anderen Laubbäume und bestimmte Nadelgehölze ab einem gewissen Stammumfang unter Schutz und dürfen nur in Ausnahmen entfernt werden.
Die Türkische Baumhasel und die Walnuss sind oftmals ebenso nach der Verordnung geschützt. Laut der Baumschutzverordnung sind die aufgeführten Bäume vom Eigentümer zu pflegen und zu erhalten. Ausgeprägte Krankheiten erlauben eine Beseitigung in jedem Fall. Dabei ist zu beachten, dass zwischen März und September Baumfällungen verboten sind. Damit soll der Schutz von auf Bäumen lebenden Tieren sichergestellt werden. Wird die Beseitigung eines geschützten Baumes genehmigt, besteht für den Antragsteller die Pflicht zum ökologischen Ausgleich in Form einer Ersatzpflanzung. Geeignet sind Eichen, Erlen und Ulmen, da sie einen besonderen ökologischen Wert besitzen und zu den langlebigen Baumarten zählen.
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